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Angstpatienten beim Zahnarzt

Sie haben beschlossen, wieder zum Zahnarzt zu gehen. Jetzt fragen Sie sich, welche Praxis zu Ihnen passt. Viele Praxen werben um Angstpatienten. Doch woran erkennen Sie, wer wirklich gut mit Angst umgehen kann? Hier lesen Sie, worauf Sie achten können und welche Fragen Sie vorher stellen dürfen. Dazu eine sachliche Erklärung zu Sedierung, Lachgas und Narkose.

Von Thorsten Springauf, Mental- und Emotionscoach Lesezeit 8 Minuten Stand Oktober 2026

Eine Frau und ein älterer Zahnarzt sitzen sich an einem kleinen Tisch gegenüber und sprechen in Ruhe miteinander

Kurz gesagt

  • Eine gute Praxis fragt nach Ihrer Angst. Sie nimmt sich Zeit für ein erstes Gespräch.
  • Die zahnärztliche Leitlinie nennt vier Wünsche ängstlicher Patienten. Dazu gehören Schmerzfreiheit und verständliche Information. Ebenso Einfühlung und das Gefühl von Kontrolle.
  • Beruhigende Verfahren wie Lachgas oder Narkose helfen Ihnen, eine Behandlung zu überstehen. An der Angst selbst ändern sie laut Leitlinie langfristig nichts.
  • Sie dürfen jede Frage stellen. Die Praxis muss Sie verständlich aufklären.

Was Angstpatienten beim Zahnarzt brauchen

Angst vor der Behandlung ist für Zahnarztpraxen Alltag. Die zahnärztliche S3-Leitlinie zur Zahnbehandlungsangst schreibt dazu: Zahnarzt und Praxisteam begegnen solchen Ängsten täglich. Sie sind also nicht der erste ängstliche Mensch in dieser Praxis. Und nicht der letzte.

Die Leitlinie nennt vier Wünsche, die ängstliche Patienten an die Behandlung haben. Praxen sollen sie beachten:

  • eine Behandlung ohne Schmerzen
  • verständliche Information
  • Einfühlung
  • das Gefühl, die Kontrolle zu behalten

An diesen vier Punkten können Sie jede Praxis messen. Ein Schild mit dem Wort „Angstpatienten“ allein sagt wenig. Entscheidend ist, wie man Ihnen begegnet. Die Leitlinie nennt eine tragfähige Beziehung zwischen Behandler und Patient als Grundlage jeder Hilfe.

Woran Sie eine gute Praxis für Angstpatienten erkennen

Die folgenden Merkmale leiten sich aus den Empfehlungen der Leitlinie ab:

  1. Sie fragt nach Ihrer Angst. Laut Leitlinie soll schon der erste Fragebogen nach Angst fragen. Bei hoher Angst empfiehlt sie einen eigenen Angstfragebogen.
  2. Sie nimmt sich Zeit für ein Gespräch. Der erste Termin darf ohne Behandlung sein. So lernen Sie Räume, Team und Ablauf in Ruhe kennen.
  3. Sie erklärt und kündigt an. Jeder Schritt wird vorher gesagt. Auch, was Sie dabei spüren werden.
  4. Sie gibt Ihnen Kontrolle. Ein vereinbartes Handzeichen für eine Pause gehört dazu. Ebenso, dass Sie bei Entscheidungen mitreden.
  5. Sie achtet auf gute Betäubung. Vor der Spritze kann die Schleimhaut oberflächlich betäubt werden. Die Leitlinie empfiehlt das ausdrücklich.
  6. Sie spricht offen über Grenzen. Bei hoher Angst und langem Meiden empfiehlt die Leitlinie, Fachärzte oder Psychotherapeuten hinzuzuziehen. Eine gute Praxis sagt Ihnen das ehrlich.

Warnsignale

  • Man drängt Sie zu einer großen Behandlung, bevor Sie Zeit zum Nachdenken hatten.
  • Ihre Angst wird belächelt oder mit einem Satz wie „Stellen Sie sich nicht so an“ abgetan.
  • Ihre Fragen bleiben unbeantwortet.
  • Eine Narkose wird als einzige Lösung angeboten. Andere Wege werden gar nicht besprochen.

Dann dürfen Sie den Termin beenden und sich eine andere Praxis suchen. Wenn Sie sich auch für Ihre Zähne schämen, lesen Sie den Artikel Verfaulte Zähne und Angst vorm Zahnarzt.

So sprechen Sie Ihre Angst in der Praxis an

Sie müssen Ihre Angst nicht erklären oder rechtfertigen. Ein Satz reicht. Wichtig ist nur, dass die Praxis davon weiß. Dann kann sie sich auf Sie einstellen.

Sagen Sie möglichst genau, was Ihnen Angst macht. Ist es die Spritze? Das Geräusch des Bohrers? Das Würgen beim Abdruck? Oder das Gefühl, ausgeliefert zu sein? Je genauer das Team Bescheid weiß, desto gezielter kann es helfen. Wenn vor allem die Spritze Sie schreckt, lesen Sie den Artikel Angst vor Spritzen.

Sie können Ihre Angst auch schriftlich mitteilen. Etwa im Fragebogen vor der ersten Behandlung. Oder in einer kurzen Nachricht vor dem Termin.

Diese Fragen können Sie vorher stellen

Sie dürfen fragen. Das Gesetz verlangt sogar, dass die Praxis Sie verständlich aufklärt. Dazu gehören die Risiken einer Behandlung. Gibt es mehrere übliche Wege, muss sie auch auf Alternativen hinweisen. Diese Fragen können Ihnen beim ersten Anruf oder im Vorgespräch helfen:

  • „Haben Sie Erfahrung mit Angstpatienten?“
  • „Kann ich zuerst nur zu einem Gespräch kommen?“
  • „Können wir ein Handzeichen für Pausen vereinbaren?“
  • „Was passiert beim ersten Termin genau?“
  • „Betäuben Sie vor der Spritze die Schleimhaut?“
  • „Welche Möglichkeiten zur Beruhigung bieten Sie an?“
  • „Was kostet das und was zahlt meine Kasse?“
  • „Darf eine Begleitperson mit ins Behandlungszimmer?“

Schreiben Sie die Fragen auf einen Zettel. Ablesen ist erlaubt. Wie Sie das erste Telefonat nach langer Pause angehen, lesen Sie im Artikel 10 Jahre nicht beim Zahnarzt.

Was Sedierung, Lachgas und Narkose bedeuten

Viele Praxen für Angstpatienten bieten beruhigende Verfahren an. Hier finden Sie eine sachliche Übersicht. Welches Verfahren für Sie in Frage kommt, besprechen Sie mit Ihrer Zahnärztin oder Ihrem Zahnarzt.

Die Leitlinie unterscheidet vier Stufen. Sie folgt dabei der amerikanischen Fachgesellschaft der Anästhesisten:

  • Minimale Sedierung. Sie sind wach und entspannt. Auf Ansprache reagieren Sie normal.
  • Moderate Sedierung. Sie sind schläfrig. Durch Ansprache oder eine leichte Berührung sind Sie erweckbar.
  • Tiefe Sedierung. Sie schlafen tief. Nur auf Schmerzreize reagieren Sie noch. Laut Leitlinie sollte sie immer eine Anästhesistin oder ein Anästhesist durchführen.
  • Narkose. Fachleute sagen auch Allgemeinanästhesie. Sie sind bewusstlos. Die Schutzreflexe sind aufgehoben und die Atmung muss unterstützt werden.

Die Übergänge sind fließend. Laut Leitlinie kann schon ab der moderaten Stufe unvorbereitet eine Bewusstlosigkeit eintreten. Deshalb beschreibt die Leitlinie für die Verfahren genaue Regeln zur Überwachung.

Lachgas atmen Sie während der Behandlung ein. Es zählt zur leichten Sedierung. Laut Leitlinie wirkt es beruhigend, aber kaum gegen Schmerzen. Deshalb wird es mit einer örtlichen Betäubung kombiniert. Während der Anwendung überwacht die Praxis unter anderem Sauerstoff und Kreislauf.

Eine Narkose sieht die Leitlinie bei Zahnbehandlungsangst nur als letzten Ausweg. Sie nennt mögliche Komplikationen wie Herz-Kreislauf-Probleme oder das Einatmen von Mageninhalt. Auch die Bundeszahnärztekammer rät, vorher alle anderen Möglichkeiten auszuschöpfen. Dazu zählt sie unter anderem die minimale oder moderate Sedierung. Für die Narkose selbst ist laut Bundeszahnärztekammer die Anästhesistin oder der Anästhesist verantwortlich. Für Kinder oder große chirurgische Eingriffe bleibt die Narkose laut Leitlinie ein anerkanntes Verfahren.

Wichtig für Ihre Entscheidung. Diese Verfahren helfen Ihnen, eine Behandlung zu überstehen. Laut Leitlinie helfen sie aber nicht bei der langfristigen Behandlung der Angst. Nach einer Sedierung sind Sie je nach Medikament für mehrere Stunden nicht verkehrstüchtig. Planen Sie eine Begleitung für den Heimweg ein.

Sind Sie unsicher, ob ein Vorschlag zu Ihnen passt? Die Patientenberatung der Zahnärztekammern und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen berät kostenlos und fachlich unabhängig. Auch zu Alternativen und Risiken einer Behandlung.

Wenn die Angst sehr groß ist

Bei sehr großer Angst reicht eine einfühlsame Praxis manchmal nicht. Die Leitlinie empfiehlt dann eine Psychotherapie. An erster Stelle steht die kognitive Verhaltenstherapie. Zahnarzt und Psychotherapeut arbeiten dabei häufig als Team zusammen. Ihre Hausarztpraxis kann bei der Suche helfen.

Coaching ist keine Psychotherapie. Es kann aber eine Ergänzung zu einer guten Praxis sein. Im Coaching arbeite ich an der Anspannung, die schon beim Gedanken an den Zahnarzt beginnt. Mit emTrace® bearbeiten wir die emotionale Ladung belastender Erinnerungen an Zahnbehandlungen. Sie müssen dafür nichts wiedererleben, was Sie nicht möchten. Sie lernen Techniken, mit denen Sie sich vor und während der Behandlung selbst beruhigen können. Auf Wunsch üben wir auch, wie Sie Ihre Angst in der Praxis ansprechen. Erfahrungsgemäß reichen dafür wenige Sitzungen. Im kostenlosen Erstgespräch sage ich Ihnen offen, ob ich der richtige Ansprechpartner bin.

Für Ihre Zähne bleibt die Praxis zuständig. Das Coaching ersetzt keine Zahnbehandlung. Es hilft Ihnen, den Weg dorthin zu schaffen. Mehr dazu lesen Sie auf der Seite Zahnarztangst.

Häufige Fragen

Wie gehen Zahnärzte mit Angstpatienten um?

Gute Praxen fragen nach der Angst und nehmen sich Zeit für ein Gespräch. Sie erklären jeden Schritt und vereinbaren mit Ihnen ein Handzeichen für Pausen. Auf eine ausreichende Betäubung achten sie besonders. Bei hoher Angst und langem Meiden empfiehlt die Leitlinie, eine Psychotherapeutin oder einen Psychotherapeuten hinzuzuziehen.

Was übernimmt die Krankenkasse bei Angstpatienten?

Eine Narkose zahlt die gesetzliche Kasse nur unter strengen Voraussetzungen. Laut Zahnärztekammer und KZV Hamburg kann eine schwere und ärztlich anerkannte Angst dazugehören. Voraussetzung ist, dass eine nötige Behandlung deshalb nicht unter örtlicher Betäubung möglich ist. Nicht alle Kassen erkennen diese Begründung an. Klären Sie die Kosten deshalb vorher mit Praxis und Kasse. Coaching ist keine Kassenleistung.

Welche Tabletten helfen gegen Angst vor dem Zahnarzt?

Das entscheidet Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt. Nehmen Sie bitte nichts auf eigene Faust ein. Laut Leitlinie können beruhigende Medikamente bei einer dringenden Behandlung eingesetzt werden. An der Angst vor künftigen Terminen ändern sie aber nichts.

Darf ich nach einer Sedierung Auto fahren?

Nicht direkt danach. Laut Leitlinie sind Sie nach einer Sedierung je nach Medikament für mehrere Stunden nicht verkehrstüchtig. Lassen Sie sich abholen oder nehmen Sie ein Taxi. Was nach Lachgas gilt, sagt Ihnen Ihre Praxis.

Ist eine Vollnarkose beim Zahnarzt gefährlich?

Jede Narkose hat Risiken. Die Leitlinie nennt etwa Herz-Kreislauf-Probleme und das Einatmen von Mageninhalt. Deshalb soll eine Narkose nur nach strenger Prüfung erfolgen. Verantwortlich dafür ist die Anästhesistin oder der Anästhesist. Lassen Sie sich dort ausführlich aufklären.

Thorsten Springauf in seiner Praxis in Nettetal

Über den Autor

Thorsten Springauf ist Mental- und Emotionscoach mit eigener Praxis in Nettetal-Kaldenkirchen. Seit 2012 hat er über 1.200 Coachings begleitet, vor Ort und online. Er arbeitet mit emTrace® und MeSource auf Grundlage aktueller Emotions- und Hirnforschung.

  • emTrace®-Mastercoach
  • MeSource-Facilitator
  • Mimikresonanz®-Trainer und Profiler
  • NLP Master und Practitioner
Weitere Qualifikationen anzeigen
  • Ausbildung zum wingwave-Coach
  • Coach für Imaginative Systemstruktur-Aufstellung
  • Ziel- und Ressourcen-Coach
  • Ressourcen- und Modeling-Coach
  • Time-Line- und Stress-Imprinting-Coach
  • CORE-Transformation-Coach
  • Burnout-Prophylaxe-Coach
  • Coach für systemische Rollenklärung
  • Fitnesstrainer B-Lizenz (BSA-Akademie)
  • Trainer für Sportrehabilitation (BSA-Akademie)
  • Star 2 Spinning-Instructor
  • Polar Own-Zone-Guide

Dieser Artikel ersetzt keine zahnärztliche, ärztliche oder psychotherapeutische Beratung. Coaching ist keine Therapie und ersetzt keine Zahnbehandlung. Über Sedierung, Lachgas und Narkose entscheiden Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt und die Anästhesie gemeinsam mit Ihnen. Die Angaben zur Krankenkasse sind allgemein. Was in Ihrem Fall gilt, klären Sie bitte mit Ihrer Kasse. Wenn Ihre Angst Sie seit Jahren von jeder Behandlung abhält, sprechen Sie bitte auch mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.

Quellen
  1. DGZMK und Arbeitskreis Psychologie und Psychosomatik (AKPP): S3-Leitlinie Zahnbehandlungsangst beim Erwachsenen, Langversion, AWMF-Registernummer 083-020, Stand Oktober 2019, S. 19, S. 32 bis 35, S. 38 bis 40, S. 44, S. 50, S. 52 f. und S. 57 f. https://www.dgzmk.de/documents/10165/1373255/083-020_S3_Zahnbehandlungsangst_Langversion.pdf/994827cc-9d49-4a39-8a0e-0737c92381d6 (Gültig bis Oktober 2024. Laut AWMF-Register wird sie zurzeit überarbeitet, abgerufen am 20.10.2026.)
  2. Bundeszahnärztekammer (BZÄK): Ambulante Vollnarkose zur zahnärztlichen Behandlung. Stellungnahme, Oktober 2024. https://www.bzaek.de/service/positionen-statements/einzelansicht/ambulante-vollnarkose-zur-zahnaerztlichen-behandlung.html
  3. Zahnärztekammer Hamburg und Kassenzahnärztliche Vereinigung Hamburg: Narkosen (Abrechnungsfragen A bis Z). Ohne Datum, abgerufen am 20.10.2026. https://www.zahnaerzte-hh.de/zahnaerzte-portal/praxis/abrechnung/kassenabrechnung-kzv/abrechnungsfragen-a-z/narkosen
  4. Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV): Patientenberatung. Abgerufen am 20.10.2026. https://www.kzbv.de/patienten/patientenberatung/
  5. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 630e Aufklärungspflichten. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__630e.html

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